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k21693 | Keine Kommentare
18.08.2020
Gerade gab es zum 1. Juli noch mal einen kräftigen Aufschlag: Um 3,45 Prozent wurde die Rente im Westen angehoben, im Osten stieg sie sogar um 4,2 Prozent. Doch nun könnte der gesetzlichen Altersversorgung durch die Corona-Rezession eine längere Durststrecke bevorstehen. Eine Schätzung der Deutschen Rentenversicherung geht für das kommende Jahr von einer Nullrunde für Westrentner aus – der ersten seit 2010 –, während Ostrentner einen eher homöopathischen Zuschlag von 0,7 Prozent erwarten können. Experten wie der Freiburger Professor Bernd Raffelhüschen prognostizieren, dass eine Erhöhung nicht nur im nächsten, sondern auch im übernächsten Jahr ausbleiben könnte, „wenn sich der Wachstumseinbruch noch lange hinzieht“.
Langfristig wird das Rentenniveau ohnehin sinken, da die Zahl der Beitragszahler stetig ab- und die der Rentenempfänger zunimmt. Wer sich im Ruhestand nicht deutlich einschränken will, sollte deshalb privat und/oder betrieblich vorsorgen. Dazu stehen verschiedene Wege offen, von denen einige von staatlicher Seite gefördert werden. Der persönliche Finanzberater hat den Überblick und hilft gern weiter.
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29.07.2020
Lediglich 50,2 Prozent der Bundesbürger gehen davon aus, im Ruhestand über genügend finanzielle Mittel zu verfügen. Zugleich wollen aber nur 15 Prozent ihre private Altersvorsorge ausbauen. Dies ergab eine Civey-Umfrage unter 5.000 Personen.
Besonders pessimistisch blicken Arbeiter (67 Prozent) und Befragte mit Kindern (59) in die Zukunft, aber auch Frauen (56) machen sich deutlich mehr Sorgen als Männer (43). Zudem haben unter 30-Jährige wenig Vertrauen in ihre Absicherung im Ruhestand (60 Prozent). Dennoch möchte nur jeder Dritte aus dieser Altersgruppe privat vorsorgen.
Mit ihrer Prognose liegen die meisten Befragten vermutlich nicht daneben: Da rechnerisch immer mehr Rentner auf einen Beitragszahler kommen, schmilzt die gesetzliche Rente dahin und reicht immer weniger zum Leben. Unverständlich ist es jedoch, das erkannte Problem „aussitzen“ zu wollen. Mit einer privaten Altersvorsorge lässt sich die Rentenlücke wirksam füllen – und besonders bei einem frühzeitigen Einstieg sind dazu gar keine hohen monatlichen Beträge nötig. Eine individuelle Beratung dazu liefert der Makler Ihres Vertrauens.
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23.07.2020
Auch die Versicherer haben unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden: wegen erhöhter Schadensaufkommen bei der Betriebsschließungs-, der Veranstaltungsausfall- und der Rechtsschutzversicherung, aber ebenso wegen zahlreicher Vertragskündigungen seitens Kunden, die aufgrund von Liquiditätsengpässen ihre Beiträge etwa für die Altersvorsorge nicht mehr bezahlen können. Auf über 200 Milliarden US-Dollar taxiert der Londoner Versicherungsmarkt Lloyd’s die weltweiten Verluste für Versicherer. Hinzu kommt ein stark eingebrochenes Neugeschäft, woran auch die aktuelle Mehrwertsteuerabsenkung wenig ändern dürfte.
Als Konsequenz daraus rechnen Branchenexperten mittelfristig mit steigenden Prämienhöhen. Zudem wird allgemein davon ausgegangen, dass Pandemie-bedingte Schäden demnächst in praktisch allen Versicherungsbedingungen ausgeklammert werden – zu unbeherrschbar ist das Risiko, wie sich gezeigt hat. Die Versicherungswirtschaft schlägt als Alternative, wie an dieser Stelle bereits berichtet, einen privat-öffentlichen Pandemiefonds vor.
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05.02.2019
Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgegeben, die Immobilien-Grundsteuer zu reformieren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daraufhin kürzlich einen Entwurf vorgelegt, nach dem die Grundsteuer für jede Wohnung individuell zu berechnen wäre. Einfließen sollen dabei die Wohnfläche, das Alter, die Grundstücksfläche und der aktuelle Bodenwert, aber auch die Nettokaltmiete. Je höher die Miete, desto höher soll auch die Steuerlast ausfallen. Die Opposition befürchtet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern auch steigende Mieten, da die Grundsteuer auf diese umgelegt werden kann. Sozialpolitisch wären höhere Wohnkosten angesichts der ohnehin angespannten Immobilienmärkte in vielen deutschen Städten kaum zu vermitteln.
Um eine solche Entwicklung zu verhindern, möchte Bundesjustizministerin Katharina Barley die Umlagefähigkeit abschaffen – wogegen wiederum die Unionsparteien Widerspruch eingelegt haben. Ihr Argument: Auch ein solcher Schritt würde zu steigenden Mieten führen, da die Vermieter als Kompensation für den wegfallenden Steuerzuschlag die Kaltmieten erhöhen würden. Damit würde auch die jeweilige Vergleichsmiete steigen und neue Spielräume für Erhöhungen eröffnen.
Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
Im größten Anlageskandal der deutschen Geschichte, der Pleite des Containerleasing-Unternehmens P&R, macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé den Gläubigern Hoffnung auf erste Zahlungen im Jahr 2020. Ein wichtiger Meilenstein dafür wurde kürzlich erreicht, nämlich der Zugriff auf den Schweizer Ableger der Unternehmensgruppe. Dieser ist nicht insolvent und betreibt sein Geschäft einstweilen weiter. Die Erträge können also nun für die Entschädigung der rund 54.000 geprellten Anleger verwendet werden.
Der ambitionierte Zeitplan Jaffés wird allerdings dadurch durchkreuzt, dass die gerichtlichen Prüfungstermine auf den 29. Mai dieses Jahres verschoben wurden. Zuvor müssen die Forderungen und die Insolvenzmasse rechtssicher festgestellt werden. Wichtiger als der genaue Zeitpunkt dürfte für die Anleger ohnehin sein, dass überhaupt nennenswerte Auszahlungen erfolgen. Und dass nicht noch zu Unrecht erhaltene Gelder – die nicht aus operativem Geschäft, sondern in Schneeballsystem-Manier von Neuanlegern stammten – rückerstattet werden müssen. Zumindest in Einzelfällen dürfte das rechtlich möglich sein, wenn auch die Insolvenzverwalter „nach derzeitiger Einschätzung“ keinen Anlass dazu sehen.
In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen privaten Krankenversicherern und einigen ihrer Kunden um die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Grundsatzurteil gefällt. Im Fokus stand die Unabhängigkeit der Treuhänder, die den Erhöhungen jeweils zustimmen müssen. Konkret ging es im verhandelten Fall um einen Treuhänder, der von seinem Auftraggeber nicht nur Honorare, sondern auch – über ein verbundenes Unternehmen – ein Ruhegehalt bezieht. Der Kläger spricht ihm die Unabhängigkeit ab und verlangt Beitragsrückzahlungen, worin ihm das Landgericht Potsdam gefolgt war.
Wie der BGH aber nun entschied, ist die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht allein ausschlaggebend für die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen. Die Hoffnung auf umfangreiche Beitragserstattungen müssen die klagenden Privatversicherten damit begraben. Zwar bleibt es ihnen unbenommen, vor Zivilgerichten im Einzelfall die Rechtmäßigkeit von Prämiensteigerungen anzufechten. Nur eben nicht unter alleinigem Verweis auf eine mögliche Befangenheit des Treuhänders.